Wie gehen wir vor?
In sechs Jahren schuldenfrei ...
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, von Ihren Schulden befreit zu werden. Dazu müssen Sie das gesetzliche Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren durchführen.
Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist Ihre Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Diese ist erreicht, wenn Ihr monatliches Einkommen dauerhaft nicht mehr ausreicht, die fixen Lebenshaltungskosten und die fälligen Raten und Rechnungen zu bezahlen. Wenn Sie in eine solche Situation geraten sind, stehen wir Ihnen zur Seite.
Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist Ihre Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Diese ist erreicht, wenn Ihr monatliches Einkommen dauerhaft nicht mehr ausreicht, die fixen Lebenshaltungskosten und die fälligen Raten und Rechnungen zu bezahlen. Wenn Sie in eine solche Situation geraten sind, stehen wir Ihnen zur Seite.
Beratungsablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Phase I:Sie erhalten vom zuständigen Amtsgericht den Beratungshilfeschein für die Phase I, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Wir bearbeiten diesen Vorgang für Sie. Die Kosten für Sie betragen einmalig EUR 10,00 €. Gelingt der außergerichtliche Einigungsversuch, ist das Verfahren beendet. Scheitert der Versuch, beginnt die Phase II.
Phase II:
Sie können die notwendigen Formulare der Phase II selbst ausfüllen. Kosten entstehen Ihnen dabei nicht.
Gern bieten wir Ihnen für die Phase II jedoch auch unsere fachliche Unterstützung an. Zur Erfassung der notwendigen grundlegenden Angaben in den Formularen, wie z.B. Giro- und Sparkonten, Geldanlagen, Bargeld und Sachwerte, Geldforderungen Ihrerseits, Versicherungsverträge, Erbfälle, Grundvermögen, immaterielles Vermögen, Beteiligungen, Einkünfte, Zahlungsverpflichtungen, Sicherungsrechte und Schenkungen bzw. Veräußerungen verfügen wir über ein spezielles Softwareprogramm. Für diese Leistung berechnen wir Ihnen den entstandenen Aufwand.
Beratungsablauf des Regelinsolvenzverfahrens
Bei diesem Verfahren gibt es keine Phase II noch gibt es Beratungshilfe durch das Amtsgericht.Wenn Sie unsere fachliche Hilfe und Untersützung annehmen, zur Erfassung der notwendigen grundlegenden Angaben in den Formularen, wie z.B. Giro- und Sparkonten, Geldanlagen, Bargeld und Sachwerte, Geldforderungen Ihrerseits, Versicherungsverträge, Erbfälle, Grundvermögen, immaterielles Vermögen, Beteiligungen, Einkünfte, Zahlungsverpflichtungen, Sicherungsrechte und Schenkungen bzw. Veräußerungen, berechnen wir Ihnen den entstandenen Aufwand.